Kompetenzen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in unserem Leistungsfeld durch die Tätigkeiten als Sekretärin und Assistentin der Geschäftsführung.
Durch laufende Weiterbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche angebotenen Dienste, soweit sie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen betreffen, nach § 6 Nr. 3 und 4 StBG ausschließlich das Kontieren laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung umfasst.
>> Kontakt




